Die Staatsverwaltung und die Gemeinden teilen sich die													Aufgabe, die Ehevoraussetzungen zu prüfen.
													Die Gemeinde bearbeitet Ihre Angelegenheit, wenn Sie und													Ihr Partner:
													- dänische oder nordische Staatsangehörige sind, 
 													- zeitlich unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis in Dänemark													haben oder 
 													- gemäß den EU-Vorschriften das Recht auf zeitlich unbegrenzten													Aufenthalt in Dänemark haben.
 
													Die Prüfung obliegt der Staatsverwaltung, wenn es um Paare													geht, bei denen einer der Partner oder beide ausländische													Staatsangehörige sind.													
 Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie dies beantragen.													Das machen Sie, indem Sie eine Eheerklärung von der Gemeinde													ausfüllen, in der Sie beide oder eine(r) von Ihnen													wohnt.
													Sie müssen Ihren Antrag auf digitalem Weg stellen. Falls													die Selbstbedienung im Netz für Sie nicht möglich ist, können													Sie sich beim Bürgerservice der Gemeinde oder in der													Bibliothek helfen lassen.
													Sie können sich bei der Staatsverwaltung helfen lassen,													wenn Sie, Ihr Partner oder Sie beide ausländische Staatsangehörige													sind.
													Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie beide die Eheerklärung													ausfüllen. Außerdem müssen Sie die Dokumente													einreichen/vorlegen, die in der Eheerklärung genannt sind.													
Beachten Sie bitte, dass Sie beide das 18. Lebensjahr vollendet													haben müssen, um in Dänemark heiraten zu können.													Eine Befreiung von dieser Regel kann Ihnen nicht gewährt													werden.
													Falls Sie beide eine dänische CPR-Nummer (Personennummer)													haben und somit MitID bekommen können, ist													es obligatorisch, dass Sie die digitale Lösung benutzen,													die unter borger.dk zu finden ist oder die von der Gemeinde													auf ihrer Website bereitgestellt wird.
													Wenn auch nur einer von Ihnen kein MitID hat, können Sie													die Eheerklärung nicht digital einsenden, sondern müssen													Ihre Angaben im Formular ausfüllen und dieses schließlich													ausdrucken und es an die Gemeinde senden bzw. bei ihr													einreichen. Denken Sie daran, mit Datum und Unterschrift													zu unterzeichnen.
													Das Formular müssen Sie derjenigen Gemeinde zusenden													bzw. aushändigen, in der Sie wohnen. Falls Sie in verschiedenen													Gemeinden wohnen, bleibt es Ihnen überlassen,													welche der zwei Gemeinden die Sache bearbeiten soll.
													Die Gemeinde wird mithilfe der Angaben auf dem Formular													und der etwaigen beigelegten Dokumente untersuchen, ob													Sie die Bedingungen erfüllen, um einander zu heiraten. Unzulängliche													oder falsche Angaben können zur Folge haben,													dass das Heiratsverfahren aufgeschoben werden muss und													dass Sie zu dem geplanten Zeitpunkt nicht heiraten können.													Falls vor der Trauung Änderungen in den Sachverhalten													eintreten, die Sie der Gemeinde angegeben haben, müssen													Sie die Gemeinde sofort kontaktieren.