Die Staatsverwaltung und die Gemeinden teilen sich die Aufgabe, die Ehevoraussetzungen zu prüfen.
Die Gemeinde bearbeitet Ihre Angelegenheit, wenn Sie und Ihr Partner:
- dänische oder nordische Staatsangehörige sind,
- zeitlich unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis in Dänemark haben oder
- gemäß den EU-Vorschriften das Recht auf zeitlich unbegrenzten Aufenthalt in Dänemark haben.
Die Prüfung obliegt der Staatsverwaltung, wenn es um Paare geht, bei denen einer der Partner oder beide ausländische Staatsangehörige sind.
Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie dies beantragen. Das machen Sie, indem Sie eine Eheerklärung von der Gemeinde ausfüllen, in der Sie beide oder eine(r) von Ihnen wohnt.
Sie müssen Ihren Antrag auf digitalem Weg stellen. Falls die Selbstbedienung im Netz für Sie nicht möglich ist, können Sie sich beim Bürgerservice der Gemeinde oder in der Bibliothek helfen lassen.
Sie können sich bei der Staatsverwaltung helfen lassen, wenn Sie, Ihr Partner oder Sie beide ausländische Staatsangehörige sind.
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie beide die Eheerklärung ausfüllen. Außerdem müssen Sie die Dokumente einreichen/vorlegen, die in der Eheerklärung genannt sind.
Beachten Sie bitte, dass Sie beide das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, um in Dänemark heiraten zu können. Eine Befreiung von dieser Regel kann Ihnen nicht gewährt werden.
Falls Sie beide eine dänische CPR-Nummer (Personennummer) haben und somit MitID bekommen können, ist es obligatorisch, dass Sie die digitale Lösung benutzen, die unter borger.dk zu finden ist oder die von der Gemeinde auf ihrer Website bereitgestellt wird.
Wenn auch nur einer von Ihnen kein MitID hat, können Sie die Eheerklärung nicht digital einsenden, sondern müssen Ihre Angaben im Formular ausfüllen und dieses schließlich ausdrucken und es an die Gemeinde senden bzw. bei ihr einreichen. Denken Sie daran, mit Datum und Unterschrift zu unterzeichnen.
Das Formular müssen Sie derjenigen Gemeinde zusenden bzw. aushändigen, in der Sie wohnen. Falls Sie in verschiedenen Gemeinden wohnen, bleibt es Ihnen überlassen, welche der zwei Gemeinden die Sache bearbeiten soll.
Die Gemeinde wird mithilfe der Angaben auf dem Formular und der etwaigen beigelegten Dokumente untersuchen, ob Sie die Bedingungen erfüllen, um einander zu heiraten. Unzulängliche oder falsche Angaben können zur Folge haben, dass das Heiratsverfahren aufgeschoben werden muss und dass Sie zu dem geplanten Zeitpunkt nicht heiraten können. Falls vor der Trauung Änderungen in den Sachverhalten eintreten, die Sie der Gemeinde angegeben haben, müssen Sie die Gemeinde sofort kontaktieren.