Information

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Bürgerservice wird Ihre Ausreise registrieren mit Wirkung von dem Datum, die Sie unten angegeben haben, vgl. Dem CPR-Gesetz § 24, Absatz 1. Das bedeutet für Sie, dass Sie von diesem Zeitpunkt an Ihr Recht auf Soziale Mitteln in Dänemark verlieren und Ihre CPR-nummer wird deaktiviert. Vor Ihre Ausreise bitten wie Sie uns die gelbe Gesundheitskarte zurück zu geben oder zu destruieren.

Wenn sich Ihre Ausreise Pläne ändern Bezüglich das schon eingegebene Ausreise Datum, haben Sie Pflicht Bürgerservice vor der Ausreise darüber zu orientieren. Wir bitten Sie eine E-mail an folgende Adresse zu schicken: folkeregister@sonderborg.dk

Wenn Sie zu einer anderen Gemeinde ziehen vor Ihre Ausreise, dann wird die Gemeinde Sønderborg darüber informiert. Es wird danach die neue Gemeinde sein, die für Ihre Ausreise verantwortlich ist.

Angaben
Anmeldung über voraussichtliche Ausreise

Gemäss §24 Absatz 1 des dänischen CPR-Gesetzes sind Sie, wenn Sie ins Ausland verziehen, verplichtet, den Wegzug vor der Ausreise bei der Wohnsitzgemeinde zu melden.